Ein Einbruch stellt eine große Belastung dar, nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Um den Schaden möglichst gering zu halten und die Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen, ist eine korrekte Dokumentation unerlässlich. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie nach einem Einbruch verfahren, Beweise sichern und mit Polizei sowie Versicherung…
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Versicherungsschutz bei Einbruch greift nur dann, wenn das Eindringen nachweislich gewaltsam erfolgte. Fenster oder Türen müssen verschlossen sein – gekippte Fenster gelten meist als grob fahrlässig. Schäden durch Vandalismus, die der Einbrecher verursacht, sind ebenfalls abgedeckt. Viele Versicherer verlangen den Nachweis durch polizeiliche Anzeige und eine Stehlgutliste. Besonders bei teuren Wertgegenständen kann ein Nachweis des Besitzes (Rechnungen, Fotos) erforderlich sein. Für Bargeld gelten Höchstgrenzen, meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Wertsachen sollten in einem zertifizierten Tresor gelagert werden – andernfalls kann die Entschädigung gekürzt werden. Nach einem Einbruch kümmert sich die Versicherung um Reparaturen (z. B. neue Schlösser) und ersetzt gestohlene Gegenstände zum Neuwert. Achten Sie auf die im Vertrag festgelegten Sicherheitsvorkehrungen – wer diese nicht erfüllt, riskiert Leistungskürzungen. Moderne Policen bieten optional Schutz vor Einbruch durch Trickdiebstahl oder Schlüsselverlust.